Landschaftspflegerischer Begleitplan
und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

Um die Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft auch außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete zu erhalten, gibt die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13ff.  BNatSchG) vor, Eingriffe in die Schutzgüter zu vermeiden. Kann ein Eingriff nicht vermieden werden, so ist er durch landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu kompensieren.
Durch den engen Kontakt mit den zuständigen Naturschutzbehörden schaffen wir eine zwischen Kunden und Amt vereinbarte und unkomplizierte Implementierung der nötigen Auslgeichs- und Ersatzmaßnahmen. Ein übersichtliches Gutachten der benötigten Kompensation wird mithilfe von aktuellen Luftbildern und Übersichts- sowie Maßnahmenkarten erstellt. Wir beraten Sie vor Ort, um verschiedene Lösungsmöglichkeiten darzulegen und Ihren Wünschen nachzukommen.

Ökokonto

Die Erstellung eines Ökokontos ist prinzipiell nichts anderes als eine entkoppelte Ausgleichsmaßnahme. Der Vorteil ist, dass die durch das Aufwerten von Biotopflächen generierten Ökopunkte zu einem anderen Zeitpunkt zur Kompensation eines Eingriffs angewendet, über den ungenutzten Zeitraum verzinst und letztendlich auch vermarktet werden können. Bei potenziellen Ökokontoflächen stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erstellen ein Gutachten mitsamt Ökopunkte-Kalkulation und Maßnahmenplanung.
Je nach Bedarf können Projekte verschiedenen Ausmaßes von kleinräumigen Pflanzplanungen, über Grünlandextensivierungen bis zu Moorrenaturierungen durchgeführt werden.