Naturschutzfachplanung und Artenschutzgutachten
Im Rahmen verschiedener Bauvorhaben und Projekte werden oftmals artenschutzrelevante Gutachten gefordert, um die nach Bundesnaturschutzgesetz und FFH-Richtlinie geschützten Arten und Lebensgemeinschaften nicht zu beeinträchtigen oder gegen Verbotsbestände zu verstoßen. Das Büro bietet dahingehend Untersuchungen zur Prüfung der Verbotsbestände in Form von FFH-(Vor)Prüfungen, Relevanzbegehungen und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen an, um notwendige Gutachten zu erstellen und bei Bedarf die nötigen Maßnahmen zu planen und zu begleiten.