Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und
Waldumwandlungsantrag für Funksendemasten
Aufgabenbeschreibung
Um sogenannte „White-Spots“ zu schließen, werden laufend Funksendemasten errichtet, meist in Form von Betonschleuder- oder Stahlgittermasten mit integrierter Funksendeanlage. Da solche Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen, fordert das Baurecht einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und, falls Waldflächen betroffen sind, einen Waldumwandlungsantrag. Diese Instrumente dienen dazu, den Bestand betroffener Offenland- und Waldflächen sowie deren Schutzgüter zu bewerten und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation darzustellen.
Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden sowie die Begehung und Befliegung (per Drohne) der betroffenen Flächen. In enger Abstimmung mit dem Auftraggeber werden die erforderlichen Gutachten, wie der Landschaftspflegerische Begleitplan und gegebenenfalls der Waldumwandlungsantrag, zeitnah nach der Begehung erstellt. Zusätzlich fordern die Behörden häufig Artenschutzfachliche Relevanzbegehungen, FFH-Prüfungen oder eine ökologische Baubegleitung, die ebenfalls von den Gutachtern des Büros übernommen werden.
Zeitraum
Fortlaufend
Auftraggeber
Bauherren und Generalunternehmer von Funksendemastbetreibern



















