Naturschutzfachplanung und Artenschutzgutachten
Eine artenschutzfachliche Relevanzprüfung und Habitatpotenzialanalyse klärt frühzeitig, ob durch ein geplantes Bauvorhaben geschützte Arten oder geeignete Lebensräume betroffen sein können. Dabei werden Flächen im Offenland wie Wiesen, Gehölzstrukturen wie Einzelbäume oder Waldflächen aber auch Gewässer und Gebäude oder sonstige Strukturen auf ihr Potenzial für relevante Artengruppen wie Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien oder Kleinsäuger geprüft. Ziel ist es, mögliche Konflikte mit dem Artenschutzrecht, insbesondere mit den Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG, bereits in einer frühen Planungsphase zu erkennen und geeignete Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen abzuleiten. Eine artenschutzfachliche Relevanzprüfung oder Habitatpotenzialanalyse bietet damit eine wichtige Grundlage für Bauanträge, Genehmigungsverfahren, Bebauungspläne und Eingriffsplanungen. Wir unterstützen Bauherren, Kommunen, Planungsbüros und Vorhabenträger mit fachkundigen Vor-Ort-Begehungen, gut verständlichen Bewertungen und rechtssicheren Empfehlungen, damit Projekte naturschutzfachlich belastbar geplant und Verzögerungen im Verfahren vermieden werden können.




