Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) untersucht vertieft, ob durch ein geplantes Vorhaben geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sein können und ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden. Sie wird insbesondere dann erforderlich, wenn eine vorherige artenschutzfachliche Relevanzprüfungoder Habitatpotenzialanalyse relevante Arten oder geeignete Lebensräume nicht sicher ausschließen kann.

Der Unterschied liegt vor allem in der Prüftiefe: Die Relevanzprüfung dient als erste Einschätzung und klärt anhand vorhandener Daten, einer Ortsbegehung und der vorhandenen Habitatstrukturen, ob geschützte Arten grundsätzlich betroffen sein könnten. Die saP bewertet diese möglichen oder nachgewiesenen Vorkommen anschließend detailliert im Hinblick auf Tötung, erhebliche Störung sowie den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Je nach Vorhaben können hierfür zusätzliche Kartierungen, Wirkungsprognosen und konkrete Vermeidungs-, Minimierungs- oder CEF-Maßnahmen erforderlich sein.