Ökokonto Maßnahmen

Mit Ökokonto-Maßnahmen lassen sich Flächen gezielt ökologisch aufwerten und als Kompensation im Naturschutzrecht gemäß §§ 13–18 BNatSchG sowie als Kompensation im Baurecht gemäß § 1a Abs. 3 BauGB nutzen. Besonders interessant ist dies beispielsweise für unwirtschaftliche Landwirtschaftsflächen, die aufgrund von Nässe, Hanglage, geringer Ertragsfähigkeit oder schwieriger Bewirtschaftung nur eingeschränkt nutzbar sind, naturschutzfachlich aber ein hohes Entwicklungspotenzial besitzen. Durch Maßnahmen wie die Extensivierung von Grünland, die Entwicklung artenreicher Wiesen, die Anlage von Hecken, Feuchtflächen oder strukturreichen Lebensräumen können solche Flächen langfristig zu hochwertigen Naturschutzflächen aufgewertet werden.

Die entstehenden Ökopunkte können in einem Ökokonto bevorratet, später für eigene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nach § 16 BNatSchG sowie, in Baden-Württemberg, nach § 16 NatSchG BW angerechnet oder an andere Vorhabenträger verkauft werden. Wir begleiten Eigentümer, Landwirte, Kommunen und Vorhabenträger von der ersten Einschätzung geeigneter Flächen über die Maßnahmenplanung und behördliche Abstimmung bis zur fachgerechten Umsetzung und Vermarktung der Ökopunkte.