Um die Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft auch außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete zu erhalten, gibt die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13ff. BNatSchG) vor, Eingriffe in die Schutzgüter zu vermeiden. Kann ein Eingriff nicht vermieden werden, so ist er durch landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu kompensieren.
Durch den engen Kontakt mit den zuständigen Naturschutzbehörden schaffen wir eine zwischen Kunden und Amt vereinbarte und unkomplizierte Implementierung der nötigen Auslgeichs- und Ersatzmaßnahmen. Ein übersichtliches Gutachten der benötigten Kompensation wird mithilfe von aktuellen Luftbildern und Übersichts- sowie Maßnahmenkarten erstellt. Wir beraten Sie vor Ort, um verschiedene Lösungsmöglichkeiten darzulegen und Ihren Wünschen nachzukommen.




